Die überarbeitete "Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung" (GenerationsgerechtModInstR) ist als Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) vom 4. Mai 2009 in Kraft gesetzt worden.
Mit den vorgenommenen Änderungen und Präzisierungen verspricht sich die Landesregierung eine verstärkte Akzeptanz bei der Förderung von Altbauten. Der BBU war am Dialogprozess beteiligt.Die Richtlinie steht im BBU-Internet zum Herunterladen zur Verfügung. Weitere ergänzende Dokumente und Formulare können unter www.ilb.de heruntergeladen werden. Richtlinientext
Downloads
41C8A_ModInst_2009_Richtlinie
PDF
162