Die sächsischen Städte und Gemeinden werden in diesem Jahr über 206 Millionen Euro aus den Programmen der Städtebauförderung und des Investitionspaktes erhalten. Das sächsische Kabinett hat dem Abschluss der beiden Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund zugestimmt. Mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Situation können die ersten Finanzmittel für die Gemeinden bereits Anfang des zweiten Quartals bereit gestellt werden.
Die Städtebauförderung des Freistaats (ohne EU-Förderung) wird aus fünf verschiedenen Bund-Länder-Programmen gefördert. Bund und Land tragen jeweils 33 bis 40 Prozent der Kosten. Die Gemeinden, die diese Hilfen erhalten, müssen kommunale Eigenmittel in Höhe von 20 bis 33 Prozent ergänzen. Die Finanzhilfen werden über die Programme "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme (SEP)", "Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP)", "Soziale Stadt (SSP)", "Aktive Stadtteilzentren" sowie "Stadtumbau Ost" mit den Bereichen Aufwertung und Rückbau ausgereicht. Mit Hilfe dieser Programme werden zahlreiche Baumaßnahmen unterstützt: Sanierung von Wohngebäuden, Schulen, Kindertagesstätten und Sportanlagen, Beräumung von Grundstücken u. a., Ausbau und Herstellung von Straßen und Parkanlagen. Daneben gibt es die Modellvorhaben in den Gebieten der sozialen Stadt. Mit diesen Vorhaben können neben investiven baulichen auch integrationsfördernde Einzelmaßnahmen wie Beschäftigungsinitiativen, Betreuung von Jugendlichen in der Freizeit oder Angebote zum Spracherwerb gefördert werden. Das neue Förderprogramm "Investitionspakt" bündelt mehrere Ziele: Gefördert werden Investitionen in die soziale Infrastruktur der Kommunen, Klimaschutz durch Energieeinsparung und CO2-Minderung sowie der Abbau des Investitionsstaus. Dies ist besonders interessant für Gemeinden mit einer Haushaltsnotlage, denen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten ersetzt werden.