Bis zu 80 Prozent des heutigen Energiebedarfs eines Bestandsgebäudes könnten durch Modernisierungsmaßnahmen und den Einsatz erprobter Techniken eingespart werden. Eine Verbesserung der Sanierungseffizienz tut also Not, will Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen.
Deshalb starteten die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und die KfW im Herbst 2003 das Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“, um die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes zu forcieren. Projektpartner sind die BASF AG und der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW). Das Projekt geht zurück auf eine Empfehlung des Rates für Nachhaltige Entwicklung.Für die zweite Phase, die am 2. Mai 2005 begann, werden bundesweit bis zu 110 Sanierungsvorhaben gesucht, die sich an dem Projekt beteiligen wollen. Ziele des Modellvorhabens sind, an Hand von Modellprojekten den Know-how-Transfer zu beschleunigen, innovative Technologien der energetischen Gebäudesanierung bekannt zu machen und weiterzuentwickeln sowie durch übertragbare, wirtschaftlich tragfähige Sanierungsempfehlungen zur Nachahmung anzuregen.Die Projektteilnehmer können zinsverbilligte Darlehen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW in Anspruch nehmen. Zusätzlich steht eine Modellförderung, ebenfalls als zinsverbilligtes Darlehen, zur Verfügung. Für den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung können zusätzliche Kredite von 50,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beantragt werden. Auf alle Darlehensarten gewährt die KfW 15 Prozent Teilschulderlass.Teilnehmen können Eigentümer von Wohnbestandsimmobilien, die vor 1979 errichtet wurden. Der Primärenergiebedarf soll nach der Sanierung 30 Prozent, der Transmissionswärmeverlust 35 Prozent unter den Anforderungen der EnEV für Neubauten liegen (Level A). Besonders innovative Standards erhalten einen Zuschlag bei der Förderung (Level B). Der Einsatz einer kontrollierten Wohnungslüftung ist obligatorisch. Bei Sanierungsvorhaben, die Auflagen des Denkmalschutzes erfüllen müssen, können im Einzelfall Ausnahmen von diesen Anforderungen zugelassen werden. Die Entscheidung über den einzuhaltenden Wert wird dann durch einen Sachverständigenkreis getroffen.Anmeldungen zur 2. Projektphase sowie weitere Informationen stehen unter www.neh-im-bestand.de zur Verfügung. Im Internetangebot des BBU finden Interessierte die Broschüre zum Modellvorhaben als PDF-Dokument. Broschüre zum Modellvorhaben (1,5 MB)
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