Am 10. April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist und vom Gesetzgeber überarbeitet werden muss. Die Berliner Morgenpost und Der Tagesspiegel zitierten in ihrer Berichterstattung am 11. April 2018 die Position von BBU-Vorstand Maren Kern, die vor Mehrbelastungen von Mietern warnte und sich für eine Reform nach dem Hamburger Flächenmodell aussprach. Die Reform müsse aufkommensneutral gestaltet werden.
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