Tagesspiegel und Jenapolis berichtete am 24. und 25. April 2016, dass der Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus, den das Bundeskabinett im Februar auf den Weg gebracht hat, nach Ansicht von Fachleuten und Verbänden um eine Investitionszulage ergänzt werden solle. Damit würden auch Genossenschaften und öffentliche Unternehmen profitieren, die bisher aus der geplanten Förderung herausfallen würden.
Durch Einführung einer steuerlichen Sonderabschreibung will der Gesetzgeber Anreize schaffen, vermehrt günstigen neuen Wohnraum zu bauen. Anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss am 25. April merkte BBU-Vorstand Maren Kern dazu an, dass in den letzten Jahren der Kostenanteil für den Ausbau und die Haustechnik deutlich stärker gestiegen sei als der für den Rohbau. „Damit Wohnen langfristig bezahlbar bleibt, brauchen wir dringend eine kritische Überprüfung insbesondere der energetischen Standards.“
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