TAGESSPIEGEL: REINIGUNG VON GRAFFITI KÖNNEN UMLAGEFÄHIG SEIN, SO DER BBU

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Dabei stützt sich der BBU auf ein Urteil des Amtsgerichts Mitte. Demnach ist die Reinigung von Graffiti dann umlagefähig, wenn sie laufend oder regelmäßig durchgeführt werden müssen. Link zur Veröffentlichung der Online-Ausgabe des Tagesspiegels vom 15.08.2008