Fachinformation 21.08.2008 Öffentlich PDF Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Kosten für die Reinigung von Graffiti regelmäßig anfielen. Der BBU stützt sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Mitte. Link zur Veröffentlichung im Tagesspiegel vom 15.08.2008 Teilen: