Mit der Frage, ob die Generalversammlung einer Wohnungsgenossenschaft die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat beschließen kann, obwohl der Jahresabschluss noch nicht festgestellt wurde, beschäftigte sich am 22. Juli die Immobilienfrage des Berliner Tagesspiegels. Nein, lautete die Antwort der Rechts- und Genossenschaftsreferentin des BBU, Rechtsanwältin Sabine Degen.
Veröffentlichung des Tagesspiegels vom 22.7.2006
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