„Die große Zustimmung zeigt, dass die Genossenschaftsgründer ein solides Geschäftsmodell und die vertrauensfördernde Zusammenarbeit mit unseren Prüfungsverbänden schätzen. Sicherheit und Transparenz sind vor allem für die ehrenamtlich tätigen Verantwortlichen einer Genossenschaft wichtig“, sagt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV. Auch die kleineren Genossenschaften wie Dorfläden sind von der beratenden und prüfenden Unterstützung durch den Verband überzeugt. „Die Ergebnisse der Studie zeigen daher, dass kein weiterer Änderungsbedarf im Genossenschaftsgesetz besteht – auch mit Blick auf kleine Initiativen im bürgerschaftlichen Engagement“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Die Idee, eine haftungsbeschränkte Kooperationsgesellschaft in das Genossenschaftsgesetz einzuführen, lehnen die Genossenschaftsverbände daher entschieden ab.
Im Kern der Studie geht es um die Frage nach den administrativen Belastungen für Genossenschaftsgründer und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der genossenschaftlichen Gründungsbegutachtung und Prüfung. Etwa 300 junge Genossenschaften von den insgesamt 2.300 genossenschaftlichen Gründungen der Jahre 2000-2013 wurden hierzu befragt. Mit der Studie sollte geprüft werden, ob sich für kleinere Initiativen im bürgerschaftlichen Engagement ein Reformbedarf des Genossenschaftsgesetzes ableiten lässt. Die Studie macht deutlich: Genossenschaftsgründer stufen die Vorteile der obligatorischen Gründungsbegutachtung und Pflichtprüfung – wie Sicherheit und Vertrauen – mehrheitlich viel höher ein als die damit verbundenen Kosten und administrativen Belastungen. Eine Debatte über Rechtsformkosten geht damit eindeutig an der Diskussion um die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement vorbei.
„Bürgerschaftliches Engagement gehört in den Verein. Wenn es hier ein Problem mit der wirtschaftlichen Betätigung gibt, dann muss das im Vereinsrecht geklärt werden“, so Ott weiter. Gemeinschaftliches Wirtschaften mit ehrenamtlicher Tätigkeit sei auch in der genossenschaftlichen Rechtsform sehr gut möglich. „Bei der Gründung von Genossenschaften muss letztlich viel stärker in den Blickwinkel rücken, wie diese durch öffentliche Wirtschaftsförderung – so wie bei Unternehmen in anderen Rechtsformen auch – unterstützt werden können. Hier gibt es immer noch einen Nachholbedarf“, so Gedaschko abschließend.
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