Mit der Zustimmung zur Novellierung der StromNZV durch den Bundesrat wird die Struktur der historisch gewachsenen Stromgebotszone als gesetzlicher Status quo verankert. Die Netzbetreiber können nicht ohne Zustimmung von staatlichen Stellen die Zone verändern beziehungsweise in unterschiedliche Preiszonen aufteilen. So ist sichergestellt, dass alle Marktteilnehmer weiterhin die gleichen Bedingungen für den Netzzugang, die Stromerzeugung und den Strombezug haben und sich einheitliche Großhandelspreise für Strom bilden können.
Die neue Regelung in der StromNZV dient lediglich der Festschreibung des Status quo und enthält keine darüber hinausgehenden Regelungen. Die Novelle wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema sind auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu finden.