STROMDURCHLEITUNG WIRD BILLIGER

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Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) waren die Entgelte, die verschiedene Netzbetreiber in der Vergangenheit berechnet hatten, um bis zu 20 Prozent überhöht. Entsprechende Urteile fällte das Gericht am 14. August. Der BGH befand, dass Netzbetreiber gegen verschiedene Vorgaben der einschlägigen Rechtsvorschrift (der sog. Stromnetzentgeltverordnung) verstoßen hätten. Genannt wurden in diesem Zusammenhang die Vorgaben zur kalkulatorischen Abschreibung, zur kalkulatorischen Eigenkapitalermittlung und zur Berücksichtigung der Gewerbesteuer.Die auf diese Weise erzielten Mehrerlöse seien jedoch im Rahmen der nächsten Kalkulationsperiode, also für die Zukunft, zu berücksichtigen. Für Vattenfall ergibt sich hieraus für den nächsten Genehmigungszeitraum ein Minderbetrag i.H.v. 50 Millionen Euro. "Jetzt muss es darum gehen, dass diese Entlastung auch beim Verbraucher ankommt", kommentierte BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt. Aus Sicht der Verbraucher ist das Urteil erfreulich. Deutlich wird aber auch: Wettbewerb allein ist im Energiesektor nicht ausreichend. Es bedarf einer starken Regulierungsbehörde und einer zuverlässigen juristischen Kontrolle.Die Pressemitteilung des BGH kann im BBU-INternet heruntergeladen werden. Pressemeldung

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