STREIT ÜBER HARTZ IV-MIETHÖHENRICHTLINIE IN FRANKFURT (ODER)

PDF
Unter dieser Überschrift berichtete die Märkische Oderzeitung kürzlich über die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV in Frankfurt (Oder), wo die Verwaltungsvorschrift zur Übernahme der Miete von ALG II-Empfängern nunmehr genehmigt worden sei. Die Verwaltungsvorschrift bestimme, dass die Grundmiete inklusive eines Modernisierungszuschlags bis zu 4,00 je Quadratmeter Wohnfläche betragen dürfe und die Betriebskosten die Marke von 2,55 je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen dürften.Im November 2004, so Karsten Cornelius vom Jobcenter, habe man rund 100 Betroffene angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass sie eine zu große Wohnung hätten. Diese Aktion habe man jedoch schnell wieder eingestellt. Man setze auf Gespräche mit dem Betreuer von der Agentur. Die neue Richtlinie trete mit sofortiger Wirkung in Kraft, der Oberbürgermeister bräuchte sie nicht zu unterzeichnen, erläuterte Rathaussprecher Walter. Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (oder) GmbH macht dagegen darauf aufmerksam, dass ein Dokument, welches nicht unterzeichnet sei, auch keine rechtswirksame Gültigkeit erlangen könne, so Ronald Schürg, Geschäftsführer der Gesellschaft. Zudem lägen der Festlegungen über die Betriebskosten veraltete Daten zu Grunde. Wenn die Stadtverordneten eine Erhöhung der Preise für die Fernwärme und der Müllgebühren beschlossen hätten, müssten sie auch für die Arbeitslosengeld II-Empfänger in Ansatz gebracht werden. Ferner machte er auf den Widerspruch auch bei der Kaltmiete aufmerksam. Es gäbe in Frankfurt (Oder) geförderte Sozialwohnungen mit einer Nettokaltmiete von 4,78 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.