STRASSENAUSBAU - SENAT BESCHLIESST GESETZENTWURF ZUR AUFHEBUNG DER BISHERIGEN REGELUNG

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilte in einer Pressemitteilung mit, dass Anlieger nicht mehr an den Ausbaukosten der Straßen beteiligt und damit finanziell entlastet werden sollen. Ein Gesetzentwurf zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, hat der Berliner Senat am 24. April 2012 zur Kenntnis genommen. BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern: "Dieser Entschluss des Senats ist richtig. Die finanzielle Entlastung stärkt die Wohnungsunternehmen für Projekte wie Sanierung oder den Wohnungsneubau. Senator Müller unterstützt damit langfristig den Berliner Wohnungsmarkt."Mit der neuen Regelung wird vom Senat ein weiteres Vorhaben aus der Regierungserklärung vom 12. Januar 2012 umgesetzt. Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zugeleitet.Der Senat verzichtet mit der Abschaffung des Gesetzes auf Einnahmen aus der Erhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes: Insgesamt wurden von 2008 bis 2011 ca. 624.000 Euro an die Bezirksämter entrichtet. Die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer einer ausgebauten Straße brauchen zukünftig keine Straßenausbaubeiträge mehr zu bezahlen. Beiträge können auf Antrag zurückerstattet werdenAnträge zur Erstattung sind bei dem Bezirksamt, das den jeweiligen Straßenausbaubeitragsbescheid erlassen hat, zu stellen. Ein solches antragsbezogenes Verfahren ist laut Senatsverwaltung notwendig, um die bezirklichen Behörden in die Lage zu versetzen, den Rückzahlungsanspruch im Einzelfall zu prüfen.Betroffen sind bisher Anlieger in den Bezirken Reinickendorf, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf und Lichtenberg, da dort von 2008 bis 2011 Straßenausbaubeitragsbescheide erlassen worden sind. Der Senat rechnet damit, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durch das Abgeordnetenhaus beschlossen wird. Das Erschließungsbeitragsgesetz für die erstmalige Herstellung neuer Straßen bleibt davon unberührt.

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