Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg verabschiedete am 21. Februar acht Orientierungspunkte zum demografischen Wandel im Land Brandenburg. In ihnen wird ein breiter "Demografie-Dialog" über ein auf die geänderte Situation abgestelltes, positives Leitbild gefordert, an dem sich das Land, die Kommunen und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen beteiligen müssten.
Der demografische Wandel und seine Konsequenzen für die Landes- und Kommunalentwicklung sowie die Lebensverhältnisse seien der Bevölkerung klar zu vermitteln, teilte der StGB in einer Presse-Information mit. Um den Dialog zu unterstützen, solle das Land die vorhandenen Bevölkerungsprognosen für Land, Landkreise, Städte, Gemeinden und Ämter, die zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen und „best practice“ Beispiele in einem gebündelten Internetangebot („Demografie-Portal“) zugänglich machen.Das Präsidium forderte Städte, Gemeinden und Ämter auf, den Demografie-Dialog über die Konsequenzen der Bevölkerungsprognosen auf örtlicher Ebene zu eröffnen und vertieft weiterzuführen. Planungen und Infrastrukturangebote des Landes und der Kommunen seien frühzeitig angesichts der geänderten Bevölkerungszahl und -struktur zu überprüfen („Demografie-Check“) und regelmäßig fortzuschreiben.Die Ursachen der demografischen Entwicklung (zu niedrige Geburtenrate, fehlende Arbeitsplätze) seien nur mit den Instrumenten des Bundes oder der Länder langfristig zu korrigieren. Die Kommunen könnten mit ihren Mitteln den demografischen Trend weder stoppen noch umkehren. Sie könnten zwar punktuell auf die Binnenwanderung Einfluss nehmen, eine ansiedlungsfreundliche und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichende Politik betreiben, seien ansonsten aber darauf beschränkt, Anpassungsstrategien zu entwickeln. Dabei blieben sie – wie die Bewältigung des Stadtumbaus belegt –auf finanzielle Unterstützung von Bund und Land angewiesen. Außerdem müssten ihre Handlungsmöglichkeiten erweitert werden.Speziell in strukturschwachen Räumen sei zur Sicherung eines örtlich zu definierenden, stationären, grundversorgenden Infrastrukturangebotes die Zusammenarbeit der Kommunen und die fachübergreifende Kooperation privater und staatlicher Akteure zu erleichtern. Um die Anpassung der Infrastruktur an die geänderten demografischen Bedingungen mit lokal angepassten Lösungen bewältigen zu können, seien die Entscheidungskompetenzen der Städte, Gemeinden und Ämter spürbar auszuweiten und mit einer Entbürokratisierung zu verbinden. Die notwendige Anpassung der Verwaltungsstrukturen auf allen Ebenen dürfe zur Vermeidung unnötiger Investitionen nicht weiter hinausgeschoben werden.Das Positionspapier steht im Internetangebot des BBU als PDF-Dokument zur Verfügung. Positionspapier
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354A6_StGB-Orientierungspunkte
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