STEUERZAHLERGEDENKTAG 2010

PDF
Seit dem 4. Juli arbeiten die Deutschen wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Das hat der Bund der Steuerzahler berechnet. Ermittelt wird der sogenannte Steuerzahlergedenktag auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote. Anhand dieser Quote wird deutlich, wie viel der Staat vom Einkommen seiner Bürger und Unternehmen über Steuern und Sozialabgaben einbehält. Für 2010 sind es genau 50,5 Prozent. Das bedeutet, dass der 4. Juli 2010, 7.47 Uhr, der exakte Zeitpunkt war, bis zu dem die Steuer- und Abgabenzahler für den Staat arbeiteten. Seit 7.48 Uhr arbeiten sie also rein rechnerisch in ihre eigene Tasche.Damit liegt der Steuerzahlergedenktag in diesem Jahr ganze zehn Tage früher als im Jahr zuvor. Zu dieser Entlastung trugen die verbesserte Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenso bei wie die erste volle Jahreswirkung der Absenkung des Krankenversicherungsbeitrags um 0,6 Prozentpunkte (zum 1. Juli 2009). Zudem wirkten sich die Korrekturen beim Lohn- und Einkommensteuertarif mit der Anhebung des Grundfreibetrages von 7.835 auf 8.004 Euro sowie die Verschiebung der Tarifeckwerte um jeweils 330 Euro zum 1. Januar 2010 positiv aus. Auch die parallele Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags zum gleichen Stichtag trug zur Entlastung der Steuer- und Beitragszahler bei.

Ansprechpersonen

 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
Mitarbeiterin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 (30) 89781 - 122