STEUERVEREINFACHUNGSGESETZ 2011: DIVIDENDENBESTEUERUNG FÜR GENOSSENSCHAFTEN WIRD VEREINFACHT

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Durch ihre Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bund und Länder eine Einigung zum Steuer-vereinfachungsgesetz 2011 erzielt, Ende September nun wurde das Gesetz von Bundesrat und Bundestag beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine vereinfachte Dividendenbesteuerung bei Wohnungsgenossenschaften, was als großer Erfolg der gemeinsamen Interessenvertretung des GdW und seiner Regionalverbände gewertet werden kann. Derzeit müssen Wohnungsgenossenschaften ein sehr kompliziertes Verfahren zur Erstattung der Kapitalertragsteuer durchführen, wenn sie Dividenden an ihre Mitglieder zahlen. Durch die Änderung der Dividendenbesteuerung ist bei Dividendenzahlungen von Genossenschaften ab dem 1. Januar 2012 kein Kapitalertragsteuerabzug mehr vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Genossenschaft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung bzw. ein in ausreichender Höhe erteilter Freistellungsauftrag des Mitglieds vorliegt. Diese Abstandnahme vom Steuerabzug tritt somit an die Stelle der derzeitigen nachträglichen Erstattung der zunächst einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer. "Diese Gesetzesänderung ist nicht nur eine Erleichterung für die Wohnungsgenossenschaften und ihre Mitglieder, sondern auch für die Finanzverwaltung", kommentierte GdW-Präsident Axel Gedaschko die Einigung.

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