StEP Wohnen 2030 in Berlin: Leitlinien festgelegt

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Der Begleitkreis für den Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen) hat am 21. Juni 2017 die Leitlinien für die Zukunft des Wohnens in Berlin festgelegt. Diese wesentlichen acht Zielsetzungen wurden darin verankert:
  1. Sozial und funktional vielfältige Quartiere schaffen und erhalten.
  2. Kompakte Stadt lebenswert gestalten und ausbauen.
  3. Stadtentwicklung integriert betreiben.
  4. Baukulturelle und architektonische Qualität fordern.
  5. Siedlungsstruktur im regionalen Kontext weiterentwickeln.
  6. Bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen und bewahren.
  7. Stadtentwicklung ökologisch und klimagerecht gestalten.
  8. Stadtentwicklung als partizipativen Prozess der Stadtgesellschaft betreiben.

Unter Leitung von Senatsbaudirektorin Regula Lüscher wurden im Begleitkreis die Kernaussagen zu den Leitlinien eingehend erörtert. Senatorin Katrin Lompscher: „Mit der Verständigung auf diese Leitlinien wurde ein wichtiger stadtgesellschaftlicher Konsens erzielt. Damit haben wir ein stabiles Fundament für die weitere inhaltliche Arbeit geschaffen.“

Der Senat möchte die Leitlinien des Stadtentwicklungsplans Wohnen im Herbst 2017 beschließen, im Anschluss ist ein Stadtforum dazu geplant. Die Arbeit am Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 soll im Herbst 2018 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen zum StEP Wohnen 2030: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/de/wohnen
 

Ansprechpersonen

 Silke Schendel
Silke
Schendel

Referentin

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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