Die Forderungen der Wohnungswirtschaft im Gesetzgebungsverfahren zum Rechtsdienstleistungsgesetz und zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurden dem BMJ übermittelt.
In den BBU-Medien war über die geplanten Neuregelungen des Rechtsberatungsrechts durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sowie zum Registerrecht durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG) berichtet worden. Nachdem das Bundesministerium der Justiz Ende März 2005 einen Referentenentwurf zum RDG vorgelegt hatte, hat nunmehr der GdW in Abstimmung mit dem Freien Ausschuss der Deutschen Genossenschaftsverbände gegenüber dem Bundesministerium der Justiz die bereits vorgelegte Stellungnahme vom Dezember 2004 ergänzt. Insbesondere wird die geplante Neuregelung in § 7 RDG hinsichtlich der genossenschaftlichen Rechtsberatung kritisiert. Hier werden entsprechende Klarstellungen gefordert, sodass auch künftig Genossenschaften Rechtsdienstleistungen erbringen können, ohne dafür selbst Personen mit der Befähigung zum Richteramt einstellen zu müssen. Zum EHUG hat der GdW ebenfalls mit dem Freien Ausschuss der Deutschen Genossenschaftsverbände eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (23. Mai 2005) abgegeben. Grundsätzlich wird das Gesetzgebungsvorhaben durch die Wohnungswirtschaft begrüßt, da die Registerführung bei den Amtsgerichten verbleibt und die Überlegung zur Übertragung der Führung der Handels- und Genossenschaftsregister, z. B. auf die IHK`s, nunmehr obsolet sind. Die Wohnungswirtschaft fordert jedoch insbesondere für kleinere Wohnungsunternehmen eine längere Übergangsfrist für die zunächst ab 2007 gesetzlich vorgesehene elektronische Registerführung. Hier sollte die Übergangsfrist für die Einreichung der Unterlagen bis zum Jahr 2009 verlängert werden. So bliebe genügend Zeit, die entsprechenden technischen Voraussetzungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom Internet bis hin zur elektronischen Signatur zu schaffen. Die Mitgliedsunternehmen können die Stellungnahmen des Freien Ausschusses der Deutschen Genossenschaftsverbände im Internet über .pdf-Format abrufen. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Stellungnahmen des Freien Ausschusses der Deutschen Genossenschaftsverbände vom 23.05.2005 Stellungnahmen des Freien Ausschusses der Deutschen Genossenschaftsverbände vom 25.05.2005
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