Am 31. Januar 2008 werden der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundesrates sowie der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrates den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) (Bundesratsdrucksache 09/08) beraten.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Neubautätigkeit und Bestandsbewirtschaftung der Wohnungsunternehmen entscheidend betroffen. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hatte im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses im Rahmen der zeitlich sehr kurz bemessenen Anhörung bereits eine Stellungnahme vorgelegt, die wir beifügen.In der BBU-Stellungnahme vom Januar 2008 werden die aus Sicht der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft weiteren änderungsbedürftigen Regelungen zum Beschluss der Bundesregierung vom 5. Dezember 2007 beschrieben. Beide Stellungnahmen stehen im Internet zum Download zur Verfügung. Der Gesetzentwurf steht als Bundesratsdrucksache 09/08 unter www.bundesrat.de als Parlamentsmaterialie zum Download bereit. Stellungnahme des BBU vom 30.01.2008 Stellungnahme der BSI vom 31.10.2007
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1CBA2_080130-BBU-Stell_GesEntwurf%20FEEWB
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1CBA6_071031%20Stellungnahme%20BSI%20EEW%C3%A4rmeGendg
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