Auf Grundlage des Landesentwicklungsprogrammes (LEPro 2007) soll der LEP HR Festlegungen durch weitere Grundsätze und Ziele der Raumordnung ergänzen. Der Landesentwicklungsplan soll als übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für den Gesamtraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg eine wichtige raumordnerische Grundlage bilden für alle nachfolgenden raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, u. a. Regionalpläne, Raumordnungsverfahren, Bauleitpläne und Fachpläne.
Der Entwurf wird sowohl bei den Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg, den Berliner Bezirken, der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung in Potsdam sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin, als auch im Internet über eine Online-Beteiligungsplattform öffentlich ausgelegt. Dort können bis zum 15. Dezember 2016 Anregungen oder Bedenken zum Planentwurf online abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen können bis spätestens 15. Dezember 2016 an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL), Referat GL 6, Postfach 60 07 52, 14 411 Potsdam gerichtet werden.
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