Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur ökologischen Stadtentwicklung verabschiedet. Neben dem bereits im November 2025 beschlossenen Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) „BäumePlus-Gesetz“ wurden nun weitere Vorgaben zur grünen Stadtgestaltung und zur Klimavorsorge konkretisiert. Die Umsetzung zentraler Maßnahmen soll ab 2028 beginnen. Dies kündigte Klimaschutzstaatssekretär Andreas Kraus (CSU) am 25. Februar 2026 an. Der stufenweise Umsetzungsplan sieht vor:
- Bis 2030: 15 % der Maßnahmen, vorrangig in besonders hitzebelasteten und sozial benachteiligten Quartieren
- Bis 2037: ca. 85 % der Maßnahmen
- Bis 2040: vollständige Umsetzung
Parallel dazu ist die Gründung eines Landesamts für Klimaanpassung geplant. Dieses soll rund 480 neue Stellen umfassen und die Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie steuern.
Das Berliner „BäumePlus-Gesetz“ (Klimaanpassungsgesetz) macht ökologische Klimaanpassung zu einem verbindlichen Bestandteil aller Bauvorhaben in der Stadt. Kernpunkte des Gesetzes sind:
- Verpflichtende Pflanzung von mehr als 560.000 neuen Bäumen bis 2040
- 3‑zu‑1‑Nachpflanzungsregel: Ab 2026 müssen für jeden gefällten Baum drei neue Bäume ersetzt werden
- Stärkere Nutzung von Regenwasser (Schwammstadt-Prinzip)
- Entsiegelung von Flächen, insbesondere in stark hitzebelasteten Quartieren
- Ausbau der Grünflächen durch Fassaden- und Dachbegrünungen
Das Klimaanpassungsgesetz verschärft die Berliner Bauordnung (BauO Bln), indem es Klimaanpassung als zwingendes Bauprinzip festschreibt. Damit wird insbesondere die bisher übliche, dichte Nachverdichtung auf privaten Grundstücken erschwert, da ausreichend Flächen für Begrünung und Baumpflanzungen vorzuhalten sind.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist das neue „Berücksichtigungsgebot“. Künftig müssen neue Bauprojekte auf ihre Vereinbarkeit mit stadtklimatischen Anforderungen geprüft werden. Dazu zählen:
- Kühlwirkung durch Grünflächen
- Maßnahmen zur Regenwasserversickerung
- Beitrag zur Entlastung von Hitze-Hotspots
Die Bauplanung und Genehmigungspraxis in Berlin wird dadurch grundlegend verändert: Klimaanpassung wird zu einem zwingenden Kriterium im gesamten Baugenehmigungsprozess.
Quellen: BBU; Senatskanzlei
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