Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) lehnt die Einführung einer Sondersteuer in Höhe von drei Prozent auf sämtliche Rücklagen der öffentlichen Wohnungsunternehmen ab. Die finanzielle Belastung, die einem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2008 zufolge anfallen würden, schätzt der DStGB auf etwa 2,3 Milliarden Euro.
Der kommunale Spitzenverband kritisiert, dass die Abgeltungssteuer besonders nachhaltig wirtschaftende Wohnungsunternehmen, die zugunsten von umwelt- und sozialpolitisch motivierten Investitionen traditionell auf Ausschüttungen verzichten, belasten würde. Gegen die Einführung der Steuer spreche zudem, dass das steuerfreie Eigenkapital überwiegend nach dem Ende der Gemeinnützigkeit im Jahr 1990 aufgebaut wurde. Die damalige Entscheidung könne nach 17 Jahren nicht einfach annulliert werden, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.