STÄDTE- UND GEMEINDEBUND: EU MUSS KOMMUNALE DASEINSVORSORGE RESPEKTIEREN

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Der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Dr. Gerd Landsberg, haben in München davor gewarnt, die Kommunalwirtschaft durch immer weitere Einschränkungen zu gefährden. Im Rahmen der Daseinsvorsorge erbrächten die Städte und Gemeinden für ihre Bürger zentrale Leistungen, wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und öffentlichen Nahverkehr in hoher Qualität zu akzeptablen Preisen. Das dürfe nicht durch zunehmenden Privatisierungsdruck immer wieder in Frage gestellt werden. "Privat vor Staat" sei bei der kommunalen Daseinsvorsorge oft der falsche Weg. Das zeige ein Blick ins Ausland: In England und Frankreich fänden bei der Wasserversorgung umfangreiche Rekommunalisierungen statt, weil die Privatisierung die Wasserqualität verschlechtert habe und die Preise deutlich gestiegen seien. "Die Daseinsvorsorge ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit entscheidender Bedeutung für die Entwicklung vor Ort, an der die Bürger festhalten wollen und die sie mitgestalten. "Die EU muss die kommunale Daseinsvorsorge endlich dauerhaft respektieren. Eine Ausdehnung des Wettbewerbsrechts im Sinne des EU-Binnenmarkt-Modells auf die lokale Ebene lehnen die Städte und Gemeinden ab. Gerade für kleinere Kommunen ist es unverzichtbar, die interkommunale Zusammenarbeit vom EU-Vergaberecht freizustellen" erklärte Brandl. "Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen ist eine bewusste Alternative zur Privatisierung und bietet ein hohes Einsparpotential, um die Leistungen für die Bürger und Bürgerinnen effektiver und preiswerter zu erbringen. Diese interkommunale Aufgabenwahrnehmung ist Inhalt der kommunalen Organisationshoheit und gehört zur Identität der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. Sie muss beachtet werden und darf nicht durch immer weitere Ausschreibungspflichten in Frage gestellt werden."Zudem müsse es den Kommunen erleichtert werden, öffentliche Aufgaben auch gemeinsam mit privaten Partnern nach dem Prinzip: "Partner: Staat und Privat!" zu erledigen. Hier seien vor allem die EU-Vorgaben viel zu unflexibel, sie stellten vielmehr ein Hindernis für den allseits gewollten Ausbau partnerschaftlichen Zusammenwirkens von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft dar. Nicht akzeptabel sei vor allem, dass die EU schon bei geringen privatrechtlichen Beteiligungen ein zu starres Korsett des europäischen Binnenmarktrechts erzwinge. "Wir sind sicher", sagte der Präsident des Bayerischen Gemeindetages, "dass der Integrationsprozess in Europa misslingen wird, wenn sich die EU in die Kooperation von kleinsten Gemeinden einmischt und den Bürgern Vorgaben macht, die sie eindeutig nicht wollen."Brandl warnte auch davor, strukturschwache ländliche Räume zur Restgröße europäischer Raumordnungs- und Wirtschaftförderpolitik zu degradieren. "Die territoriale Agenda der EU muss ernst machen mit dem Ausgleich zwischen den verschiedenen Regionen, wie ihn der EG-Vertrag vorsieht. Gerade die strukturschwachen ländlichen Räume in Europa müssen, auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, unterstützt und ihr nach wie vor erhebliches Potential genutzt werden. Über die Hälfte der deutschen Wirtschaftleistungen wird im ländlichen Raum erbracht. Gerade das besondere wirtschaftliche Potential ländlich geprägter Gebiete, wie beispielsweise der Anbau von Energiepflanzen und der Tourismus, müssen weiter gestärkt und ausgebaut werden. Nur durch die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wird es gelingen, Wanderungsbewegungen zu Lasten des ländlichen Raumes entgegen zu wirken."