Als Erfolg für den Stadtumbau Ost hat GdW-Präsident Lutz Freitag die Freigabe weiterer 200 Millionen Euro für die Entlastung von wohnungswirtschaftlichen Altschulden im Bundeshaushalt 2005 bezeichnet. Damit habe der Bund für die Altschuldenhilfe nun Verpflichtungsermächtigungen für insgesamt 1,133 Mrd. Euro bereit gestellt. Bis auf einen Restbetrag von 14 Millionen Euro könnten damit fast alle bis zum 31. Dezember 2003 eingereichten Anträge auf Altschuldenhilfe bewilligt werden.
Problematisch sei jedoch, dass sich die bewilligten Fördermittel als Verpflichtungsermächtigungen über einen längeren Zeitraum verteilten und die zur Auszahlung verfügbaren Kassenmittel dem Liquiditätsbedarf der Wohnungsunternehmen erheblich hinterher hinkten. "Die im Bundeshaushalt 2005 angesetzten Kassenmittel für die Altschuldenhilfe in Höhe von 135,5 Millionen Euro werden den zu erwartenden Bedarf aufgrund relativ hoher Abrisszahlen in diesem Jahr bei weitem nicht decken. Die Mittel reichen - auch nach Einschätzung der Bauministerien der neuen Länder - maximal bis zum Sommer 2005", sagte Freitag. Es müsse daher alles versucht werden, um für die immer noch gesperrten weiteren Kassenmittel in Höhe von 41 Millionen Euro eine Freigabe zu erreichen. Falls dies nicht gelingen oder ausreichen sollte, schlage der GdW eine Zwischenfinanzierung durch die KfW vor.Freitag betonte, dass sich der Stadtumbau Ost in einer entscheidenden Phase befinde. Es komme jetzt darauf an, durch die frühzeitige Auszahlung der bereits mit den Haushalten bewilligten Altschuldenhilfe die Wohnungsunternehmen bei ihrer überaus schwierigen Aufgabe zu unterstützen, die Stabilisierung der ostdeutschen Wohnungsmärkte voran zu bringen. Dabei gehe es also nicht um mehr Geld, sondern um die möglichst zügige Bereitstellung liquider Mittel im Rahmen der bereits beschlossenen Finanzhilfen.