STADTUMBAU IN DAS BERLINER GESETZ ZUR AUSFÜHRUNG DES BAUGESETZBUCHES AUFGENOMMEN

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Am 15. November 2005 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches verkündet worden und am Tag darauf in Kraft getreten. Unter anderem wurden zwei neue Paragraphen eingefügt, die Regelungen zum Stadtumbau sowie zur Sozialen Stadt enthalten. Insgesamt wurden elf Änderungen vorgenommen. Die wohl interessanteste ist die Neuaufnahme der §§ 29a und 29b. Der § 29a regelt zukünftig die Zuständigkeit bei der Festlegung von Stadtumbaugebieten, bei der Erstellung städtebaulicher Entwicklungskonzepte und beim Abschluss von Stadtumbauverträgen. Entsprechend werden die Zuständigkeit bei der Festlegung von Gebieten der Sozialen Stadt, bei der Erstellung der Entwicklungskonzepte und bei der Durchführung der Maßnahmen gemäß § 171 e Abs. 5 BauGB im § 29b festgelegt. Der bisherige § 29a wird umbenannt und heißt nun § 30a. Darüber hinaus werden in den §§ 2, 6, 12, 27, 32 und 35 lediglich Formulierungen geändert oder einzelne Worte ersetzt. Die §§ 11 Abs. 3, 14 und 34 werden aufgehoben. Die gesamte Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin steht als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung. Gesetzestext

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8BAE_22-stadtumbau
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