§ 38 KSTG: GESETZLICHE KLARSTELLUNG IM RAHMEN DES JAHRESSTEUERGESETZES 2007 GEPLANT

PDF
Nach der derzeitigen Formulierung des § 38 Körperschaftssteuergesetzes geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die Rückzahlung von Geschäftsguthaben an Genossenschaftsmitglieder bei deren Ausscheiden aus der Genossenschaft als steuerpflichtige Leistung anzusehen ist. Dies hat in der Regel zur Folge, dass die Rückzahlung der Geschäftsguthaben auf der Ebene der Genossenschaft eine so genannte Nachsteuer wegen Verwendung von ehemaligem EK 02 zur Folge hat. Die Sichtweise der Finanzverwaltung erscheint deshalb unzutreffend, weil dem  ausscheidenden Mitglied keine Leistung durch die Genossenschaft zugewendet wird, sondern das Mitglied lediglich sein eingezahltes Geschäftsguthaben zurückerhält.Der Gesetzgeber wird deshalb den Wortlaut des § 38 KStG dahingehend ergänzen, dass die Rückzahlung von Geschäftsguthaben an ausscheidende Mitglieder von Genossenschaften keine steuerpflichtige Leistung mehr darstellt. Diese gesetzliche Klarstellung soll im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 erfolgen.