Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) spricht sich gegen eine gesetzliche Pflicht beim Einsatz erneuerbarer Energien aus.
Das unterstrich die BSI am 31. Oktober in ihrer Stellungnahme zu dem vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Entwurf eines Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung sei für Gebäudeeigentümer ein wichtiger Baustein bei der notwendigen Primärenergieeinsparung. Der vorgelegte Gesetzentwurf sei aber zur Erreichung dieser Ziele ungeeignet, weil er einzelne Technologien ohne Rücksicht auf deren Effektivität bevorzuge und zur Kostenerhöhung bei Gebäudeeigentümern und Mietern führen würde. "Solche Zwangsmaßnahmen sind zur Verbesserung des Klimaschutzes ungeeignet. Der positive Trend beim Einsatz erneuerbarer Energien muss auf freiwilliger Basis erfolgen und kann mit Marktanreizen und innerhalb des Bewertungsverfahrens der EnEV hinreichend gefördert werden", erklärt Walter Rasch, Vorsitzender der BSI und des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Sofern trotz alledem aus politischen Gründen eine Nutzungspflicht eingeführt werden soll, fordert Rasch eine technologie- und marktoffene Umsetzung in Übereinstimmung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG).