SPD UND GRÜNE FORDERN FORTSETZUNG DES CO2-GEBÄUDESANIERUNGSPROGRAMMS

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Sowohl die SPD-, als auch die Grünen-Fraktion des Deutschen Bundestags spricht sich in aktuellen Anträgen gegen die Fördermittelkürzung für die CO2-Gebäudesanierung aus. Wie der Bundestags-Infodienst berichtet, fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung in ihrem Antrag (17/2346) auf, die angekündigten Mittelkürzungen zu unterlassen, um auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele und zur Förderung der Konjunktur in Deutschland zu leisten. Die Mittel sollten vielmehr auf hohem Niveau verstetigt werden, um Planungssicherheit für die Wirtschaft herzustellen und den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und der EU gerecht zu werden. Um Synergieeffekte zu nutzen, soll das Gebäudesanierungsprogramm "sinnvoll" mit anderen Förderprogrammen verknüpft werden und stärker auf wirtschaftlich effiziente, sozial gebotene und klimapolitisch sinnvolle Maßnahmen fokussiert werden.Die angekündigte, deutlichen Kürzung der Mittel für die Förderprogramme "Energetisch Bauen" und "Energetisch Sanieren" der KfW Bankengruppe und die bereits im Haushaltsansatz 2010 für das Jahr 2011 vorgesehene Halbierung der Mittel gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr bedeuteten, dass im kommenden Jahr nur noch ein Bruchteil der bisherigen Mittel zur Verfügung stehen würde. Damit konterkariere die Bundesregierung nationale und internationale Zielsetzungen zum Klimaschutz.Dieser Argumentation schließt sich die Fraktion der Bündnisgrünen in ihrem Antrag (17/2395) an: Die Bundesregierung solle die Kürzung der Mittel zurücknehmen und das Förderprogramm jährlich mit Mitteln in Höhe von mindestens 2 Milliarden Euro ausstatten. Außerdem solle sie die Zinskondition attraktiv gestalten, um eine breite Nachfrage zu ermöglichen und den Einsatz ökologischer Baustoffe durch ein ergänzendes Förderprogramm forcieren. Außerdem fordert die Fraktion, das angekündigte sektorspezifische Energie- und Klimakonzept für Gebäude vorzulegen, um ein ambitioniertes CO2-Ziel für den Gebäudebereich bis 2020 und darüberhinaus festzuschreiben.

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