Die Bundesregierung soll den Bedarf und die dringende Erforderlichkeit der sozialen Wohnraumförderung für die Zeit von 2014 bis 2019 anerkennen.
Die SPD-Bundestagsfraktion schreibt in einem Antrag (Drucksache 17/9425), seit Übergang des sozialen Wohnungsbaus auf die Länder würden diese vom Bund Kompensationsleistungen erhalten, die bis 2013 jährlich 518,2 Millionen Euro betragen würden. Ab 2013 werde die Angemessenheit der Kompensation überprüft. In ihrem Antrag verweist die SPD-Fraktion darauf, dass ohne soziale Wohnraumförderung in mindestens dem bisherigen Umfang nach 2014 in Wachstumsregionen eine erhebliche Verknappung von bedarfsgerechten, preiswerten, barrierefreien und energetisch sanierten Wohnungen zu erwarten sei. Antrag der SPD-Bundestagsfraktion "Soziale Wohnraumförderung" (Drs. 17/9425) zum Download
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18EFCAE_Antrag%20SPD_Wohnraum_Drs.1709425
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