Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 9. Januar 2007 die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geänderten Ausführungsvorschriften zur Prüfung der Einkommensverhältnisse im Zusammenhang mit der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen zur Kenntnis genommen.
Der Vorschriftenentwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übermittelt und nach Vorliegen von dessen Stellungnahme im Senat verabschiedet. Die Vorschriften sollen die bisher geltenden Regelungen ersetzen, die zum 31. Dezember 2006 ausgelaufen sind. Die neu gefassten Vorschriften berücksichtigen zwischenzeitlich geänderte Regelungen des Wohnraumförderungsgesetzes, die die Einkommensermittlung betreffen. Eine Änderung der in Berlin maßgebenden Einkommensgrenzen für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist im Vorschriftenentwurf nicht erfolgt. Damit liegen die seit 1. April 2006 in Berlin geltenden Grenzen nach wie vor für den Einpersonenhaushalt bei 16.800 Euro, für den Zweipersonenhaushalt bei 25.200 Euro jährlich und erhöhen sich für jeden weiteren Haushaltsangehörigen um 5.740 Euro. Aktuell sind in Berlin insgesamt 18.654 Wohnberechtigungsscheine erteilt.