Im Amtsblatt für Berlin vom 8. Juni 2007, Seite 1506 ist die Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 25. Mai 2007 zur Verlängerung der Freistellung vom Besetzungsrecht veröffentlicht worden.
Danach wird die bis zum 30. Juni 2007 befristete Freistellung bis zum 31. Dezember 2007 verlängert. Die Besetzungsrechtswohnungen können aufgrund dieser Freistellung an Wohnungssuchende überlassen werden, für die keine Berechtigung im Wohnberechtigungsschein vermerkt ist, d. h. die keinen dringenden Wohnungsbedarf haben.Mitgliedsunternehmen steht die Veröffentlichung im BBU-Internet zum Downloaden zur Verfügung. Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin Nr. 24 vom 08.06.2007
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2173E_boh_12_sozialwohnungsbestand
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