SOZIALHILFE IN OSTDEUTSCHLAND SOLL ANFANG 2007 ANGEHOBEN WERDEN

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Auf die kommunalen Haushalte in Ostdeutschland kommen aufgrund der geplanten Anpassung der Sozialhilfe auf Westniveau Mehrkosten in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro jährlich zu. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches hervor, der am 28. September in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde. Die Sozialhilfe im Osten soll wie bereits das Arbeitslosengeld II von zurzeit 331 Euro auf 345 Euro angehoben werden. Grundlage für die Anpassung des Regelsatzes ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003. Laut Gesetzentwurf soll die Sozialhilfe im Osten zum 1. Januar 2007 steigen. In ihrem Gesetzentwurf schreibt die Regierung, 16 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit sei es "sachgerecht, auch in der Sozialhilfe grundsätzlich zu einem einheitlichen Regelsatz zu kommen und die bisherige Ost-West-Differenzierung aufzugeben". Auch auf das Anliegen der Länder, das Verfahren der Regelsatzfestsetzung, für das diese zuständig sind, zu vereinfachen, geht die Regierung mit dem Entwurf ein. Künftig soll den Ländern eine Anpassung des Satzes per Rechtsverordnung nur noch in bestimmten Jahren vorgeschrieben werden, etwa wenn neue Daten einer EVS zu berücksichtigen sind. Klargestellt wird ferner, dass eine vom Sozialhilfeträger gestellte Mietkaution als Darlehen geleistet werden soll. Damit soll sichergestellt werden, dass der Sozialhilfeempfänger sie nach der Rückzahlung der Kaution durch den Vermieter an den Träger der Sozialhilfe zurückzahlt.Der Text des Gesetzentwurfes kann bei Interesse im Sekretariat des BBU-Rechtsbereiches (Telefon 030/ 897 81-142) abgerufen werden.