Sozialer Wohnungsbau: Senat plant Änderung des Berliner Wohnraumgesetzes

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Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2017 unter anderem über eine Änderung des Berliner Wohnraumgesetzes beraten. Auf Initiative von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher soll die Anpassung bereits in diesem Jahr die Situation für einkommensschwache Haushalte verbessern, bevor 2018 eine weitreichende Reform des Sozialen Wohnungsbaus umgesetzt werden soll.

Das Ziel der jetzt vorgeschlagenen Änderung ist es, Sozialmieten weiter zu dämpfen und Belegungsbindungen für Haushalte mit geringem Einkommen dauerhaft zu erhalten. Dazu soll ein Gesetzesentwurf beim Abgeordnetenhaus eingebracht werden, der unter anderem die Abschaffung rückwirkender Mieterhöhungsmöglichkeiten im sozialen Wohnungsbau in Berlin enthält.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Änderung der Bezugsgröße für den Mietzuschuss im öffentlichen Wohnungsbestand: Statt bisher die Nettokaltmiete wird zukünftig die Bruttowarmmiete herangezogen, um den Anspruch auf einen Zuschuss zu berechnen. Dadurch dürften mehr Mieterinnen und Mieter anspruchsberechtigt sein, aktuelle Mietzuschuss-Bezüge könnten sich durch die neue Berechnungsgrundlage erhöhen.

Zudem ist vorgesehen, § 5 des Wohnraumgesetzes Berlin zu streichen. Dadurch wird ein vorzeitiges Ende der Förderung bei Objekten ohne Anschlussförderung ausgeschlossen, die ursprünglichen Bindungsfristen bleiben erhalten. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Grundstückskäufen soll im Falle einer Unterschreitung der geplanten Gesamtkosten künftig der niedrigere Kaufpreis angesetzt werden, um damit auch die Kostenmieten senken zu können.

Die geplanten Regelungen sollen nun im Abgeordnetenhaus diskutiert werden.

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
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