Soziale Wohnraumförderung – Grundgesetzänderung verabschiedet

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Am 20. Februar 2019 hatten sich Bundesrat und Bundestag auf einen Kompromiss zur Änderung des Grundgesetzes geeinigt, wodurch der Bund die Länder weiter finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützen kann. Nachdem der Bundestag dem erzielten Kompromiss bereits zugestimmt hatte, willigte am 15. März 2019 der Bundesrat in die Änderung des Grundgesetzes ebenfalls ein. Die Länder sind nun angehalten, die eingesetzten Bundesmittel in angemessener Höhe kozufinanzieren und zweckgebunden für die Wohnraumförderung einzusetzen. Im Bundesgesetzblatt wurde die Grundgesetzänderung am 28. März 2018 bekanntgegeben. 

Im Anhang:

  • Bundesgesetzblatt vom 28. März 2019
  • Pressmitteilung des GdW zur Grundgesetzänderung

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Wohnungswirtschaft / -politik
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