Die Monopolkommission hat am 6. November 2007 ihr erstes Sondergutachten nach dem Energiewirtschaftsgesetz mit dem Titel "Strom und Gas 2007: Wettbewerbsdefizite und zögerliche Regulierung" veröffentlicht. Die Analyse des deutschen Elektrizitäts- und Gasmarktes zeigt, dass auf den Märkten der leitungsgebundenen Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland noch kein funktionsfähiger Wettbewerb vorliegt.
So eröffnen der Netzbetrieb als wesentliche Einrichtung, die Konzentration der Stromerzeugung und des Gasangebots auf wenige Unternehmen, die vielfältigen horizontalen und vertikalen Verflechtungen der marktbestimmenden Übertragungs- bzw. Ferngasnetzbetreiber untereinander und mit nachgelagerten Stadtwerken weiterhin zahlreiche strukturelle und verhaltensbedingte Wettbewerbsbeschränkungen. Die Markteintrittsbarrieren für neue Unternehmen sind nach wie vor hoch. Die Zahl an Lieferantenwechseln durch Endverbraucher ist gering, wenngleich die Zahl der Wechselwilligen im Berichtszeitraum gestiegen ist. Ein grenzüberschreitender Handel findet aufgrund der zu geringen Kapazitäten an den Grenzübergangsstellen und eines nicht bedarfsgerechten Engpassmanagements nur in geringem Maße statt. Als kritisch stuft die Monopolkommission insbesondere die vielen Beteiligungen der vier Verbundunternehmen an Stadtwerken und anderen Weiterverteilern ein. Diese Verflechtungen hat die Monopolkommission intensiv analysiert. Ferner sieht die Monopolkommission bei der Schaffung eines einheitlichen, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Regelenergiemarktes erhebliche Umsetzungsdefizite.Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Weitere Informationen und das Gutachten zum Download befinden sich auf der Website http://www.monopolkommission.de/aktuell_sg49.html.