In den kommenden Jahren sollen die Mittel der ostdeutschen Bundesländer um insgesamt maximal 10 Prozent des bisherigen Niveaus abschmelzen. Die konkrete Ausgestaltung wird im kommenden Jahr 2020 bestimmt. In Zukunft wird auch eine Änderung der Anzahl der Förderprogramme vorgenommen. Die Programme der Städtebauförderung werden im kommenden Jahr von acht auf drei reduziert: "Lebendige Zentren", "Soziale Zusammenarbeit" sowie "Wachstum und nachhaltige Erneuerung".
Neben der Neuverteilung der Städtebaufördermittel wurde auch die Neuverteilung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung vorgenommen. Für die soziale Wohnraumförderung stellt der Bund den Ländern 2020 rund eine Milliarde Euro zur Verfügung, hinzu kommen weitere 500 Millionen Euro über eine Verteilerregelung aus Umsatzsteuereinnahmen. Die Verteilung der Mittel auf die Bundesländer erfolgt anhand des sogenannten Königsteiner Schlüssels (Berechnung anhand der Bevölkerungszahlen und der Steuereinnahmen der Länder). Die konkrete Verteilung auf jedes Bundesland wird erst 2020 bekannt gegeben. Der BBU geht aber davon aus, dass Berlin (ähnlich wie in 2018) ca. 89,5 Mio. Euro der Gesamtmittel der sozialen Wohnraumförderung erhält.
- Pressemitteilung zur Sonderbauministerkonferenz: https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Presse/PI/2019/191216_sonderbaumiko_.html;jsessionid=10D90E233B092219FD2C7AD89715D8D5.delivery1-master
- Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2018: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/102/1910220.pdf
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