Viele Mieter haben in den vergangenen Wochen einzelne analoge TV-Sender, vorwiegend eines der dritten Programme der ARD, gesucht und nicht mehr gefunden. Häufigster Grund: Die seit Mai 2009 gültige "Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden" – kurz "SchuTSEV" – sieht vor, dass bis zum Ende des Jahres zwei weitere Kabelkanäle (S4 und S5) nicht mehr mit analogen Programmen belegt werden dürfen.
In Berlin und Brandenburg betrifft dies zum Beispiel den Bayerischen Rundfunk oder den WDR. Bereits zum 31.Dezember 2009 wurde gemäß der Verordnung die analoge Nutzung der Kabelsonderkanäle S2 und S3 eingestellt.Die Verordnung soll gewährleisten, dass die auf denselben Frequenzen "funkenden" Sicherheitsdienste für die zivile und militärische Luftfahrt, Polizei und Rettungseinrichtungen nicht durch den Betrieb von TV-Kabelnetzen gestört werden. Als Kompromiss zwischen Kabelnetz- und Funknetzbetreibern wurde vorgesehen, dass die betreffenden Frequenzbereiche nicht mehr analog, aber unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit digitalen Programmen belegt werden dürfen. So nutzen künftig einige Kabelnetzbetreiber diese Kanäle für hochauflösende HD-Programme.Alle dritten Programme gibt es auch digital unverschlüsseltFolge der Verordnung ist, dass, wie schon in den vergangenen Wochen, bis Jahresende bundesweit zahlreiche Umbelegungen in den Kabelnetzen stattfinden. Dadurch können bis zu zwei TV-Programme künftig nicht mehr analog empfangen werden. Sofern davon die dritten Programme der ARD betroffen sind, hält sich der Verlust in Grenzen. Diese Programme sind digital unverschlüsselt mit jedem kabeltauglichen digitalen TV-Empfangsgerät (im Fachjargon DVB-C-Empfänger genannt) empfangbar. Ein sogenannter "Digitaler Anschluss" oder eine Smartcard sind dafür nicht erforderlich. Vielmehr gilt: Der klassische (analoge) Kabelanschluss – ein geeignetes digitales Empfangsgerät vorausgesetzt – entspricht beim Empfang von unverschlüsselten digitalen Programmen exakt der Qualität eines sogenannten "Digitalen Anschlusses".Die jeweiligen Kabelnetzbetreiber informieren online über die Senderumbelegungen bzw. über die aktuelle Belegung. Wer die aktuelle Belegung empfangen will, sollte einen Suchlauf starten. Bundesagentur führt Routinemessungen durchDie Bundesnetzagentur führt derzeit bundesweit Routinemessungen durch, ob die für Kabelnetze geltenden Grenzwerte für Störabstrahlungen eingehalten werden. Werden dabei zu hohe Werte festgestellt, ist der Netzbetreiber, der je nach Fundort der Leckstelle der Kabelnetzbetreiber, das Wohnungsunternehmen oder auch der Mieter sein kann, zur Beseitigung der Leckstelle verpflichtet. In extremen Einzelfällen kann die Bundesnetzagentur auch eine Abschaltung des Netzes anordnen. Im Regelfall werden Wohnungsunternehmen über etwaige Leckstellen direkt vom Kabelnetzbetreiber informiert, um dann das weitere Vorgehen gemeinsam festlegen zu können. Sofern Mieter direkte Informationen über vermutete oder tatsächliche Störabstrahlungen erhalten, sollten sich Mieter immer zunächst an das Wohnungsunternehmen wenden, um die Richtigkeit dieser Information zu überprüfen. Erst dann sollten Mieter einem Messtechniker, der Zugang zur Wohnung haben möchte, gegen Vorlage eines Ausweises diesen Zugang gewähren. Weitere Informationen gibt es beim BBU-Fachbereich Neue Medien.
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