Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat am 13. April 2012 den Wortlaut der neuen Wohnaufwendungenverordnung (WAV) im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin veröffentlicht. Diese wird ab 1. Mai 2012 in Kraft treten und die bisherigen Berliner Regelungen zu den Kosten der Unterkunft (AV Wohnen) ablösen.
Die neuen Obergrenzen der Bruttowarmmiete ergeben sich nun aus dem Richtwert der Bruttokaltmieten plus des Richtwerts für Heizkosten, der je nach Energieträger und Gesamtgebäudefläche variiert. Die als angemessen anerkannte Wohnfläche, je nach Anzahl der Personen pro Bedarfsgemeinschaft, die sich an der Wohnraumgröße des sozialen Wohnungsbaus orientiert, ist dabei zu berücksichtigen. Einem Einpersonenhaushalt werden demnach ab 1. Mai 2012 durchschnittlich 394 Euro monatlich für Miete und Heizung erstattet. Ein Elternpaar mit zwei Kindern erhält im Durchschnitt 665 Euro. Erstmalig wurde zudem festgelegt, dass mit jedem neuen Berliner Mietspiegel bzw. bundesweiten Heizspiegel die Richtwerte überprüft und falls nötig angepasst werden."Wir begrüßen grundsätzlich, dass der Senat nun endlich die Richtwerte für Transferleistungsempfänger anhebt und deren Entwicklung an statistische Größen koppelt. Dennoch besteht aus unserer Sicht auch weiterhin an vielen Stellen noch Verbesserungsbedarf", so Maren Kern Vorstandmitglied des BBU.So bleibt die Anhebung hinter der tatsächlichen Entwicklung am Mietwohnungsmarkt zurück. Seit 2006 sind die Durchschnittswerte des Berliner Mietspiegels um rund 9,7 Prozent (von 4,75 auf 5,21 €/qm) gestiegen. Dennoch beläuft sich die Anhebung für Einpersonenhaushalte nur auf rund vier Prozent, bei Vierpersonenhaushalten auf gut sieben Prozent. Zu kritisieren ist weiterhin die Kopplung an ausschließlich einfache Wohnlagen und die Nicht-Berücksichtigung des sozialen Wohnungsbaus. Beide Faktoren werden dazu beitragen, dass die Probleme der Wohnraumversorgung von Transferleistungsbeziehern fortbestehen. Ebenso bleibt unklar, wie mit der Orientierung auf Bestandsmieten die Probleme der Neuvermietung an eben diesen Personenkreis gelöst werden sollen. BBU-Mitgliedsunternehmen können sich die Verordnung aus dem BBU-Internet herunterladen. Download der WAV
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18EFB42_Wohnaufwendungenverordnung
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