Senatsverwaltung richtet Online-Formular zur Meldung von zweckentfremdeten Wohnungen ein

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Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein einheitliches Online-Formular zur Meldung von möglichen Gesetzesverstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot eingerichtet.

Unter www.berlin.de/zweckentfremdung können Bürgerinnen und Bürger ein Online-Formular nutzen, um die Bezirksämter auf mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot aufmerksam zu machen. Nach dem Gesetz sind  Wohnungsleerstand, Abriss und die Umwandlung von Wohnungen in Büro- oder Gewerberäume sowie die Nutzung als Ferienwohnung oder zur Zimmervermietung untersagt und nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.

Außerdem werden die Bezirksämter bei der Kontrolle des Verbotes personell deutlich verstärkt, meldet die Senatsverwaltung. Zusätzlich zu den bestehenden 34 Stellen hat der Senat insgesamt 30 weitere Stellen bereitgestellt und auch das hierfür notwendige Ausschreibungsverfahren in Abstimmung mit den Bezirken zentral übernommen.

Ansprechpersonen

 Mieke Goldhahn
Mieke
Goldhahn
Referentin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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