Informiert wird auf der Website www.mietendeckel.berlin.de. Sie richtet sich sowohl an Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter. Im Zentrum der Website steht ein Selbst-Test-Schema, mit dessen Hilfe jede und jeder herausfinden kann, was das Gesetz im konkreten Fall bedeutet. Die zentralen Bestandteile der Website stehen in zehn Sprachen bereit.
Der neue Mietendeckelrechner ist unter www.mietendeckel.berlin.de/mietendeckelrechner abrufbar. Er ermittelt unter Berücksichtigung der Wohnanschrift/Wohnlage, der Wohnungsgröße sowie Ausstattung, Baujahr und etwaiger Modernisierungsmaßnahmen die zulässige Nettokaltmiete. Liegt das Ergebnis über dem gesetzlich zulässigen Wert, können Mieterinnen und Mieter ihre Vermieterin oder ihren Vermieter direkt oder über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kontaktieren. Der Mietendeckelrechner basiert technisch auf Grundlage des Digitalen Antrags. Dieser Basisdienst wird zentral durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Verfügung gestellt.
Das Informationspaket beinhaltet zudem eine Broschüre zum Gesetz, die in Kürze in Wohnungsämtern, bei Mietervereinen und Vermieterverbänden ausliegt und online (www.mietendeckel.berlin.de/downloads/) zur Verfügung steht.
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