Der Senat hat am 7. Oktober für BWB und BSR die Eigenkapitalverzinsung auf 7,69 Prozent festgelegt. Gegenüber 2008 entspricht das einem minimalen Rückgang um 0,08 Prozent. "Der Senat hat damit eine Chance zur Preissenkung vertan. Mit dieser Entscheidung festigt er die hohen Berliner Wasserpreise", kritisierte BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt.
Das betriebsnotwendige Kapital der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und der Berliner Stadtreinigung (BSR) soll nach 7,77 Prozent im Jahr 2008 im Jahr 2009 mit 7,69 Prozent verzinst werden. Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und dem Abzugskapital der Eigenbetriebe. Der Zinsaufwand geht unmittelbar in die Tarifkalkulation ein. Beispielsweise hat er bei den BWB einen Anteil an den Gesamtkosten für Wasser von 17 Prozent, beim Abwasser sind es 24 Prozent. Burkardt: "Der Leidtragende dieser Entscheidungen ist einmal mehr der Verbraucher." Zur Verbesserung der Transparenz auf den Ver- und Entsorgungsmärkten fordert der BBU: Einsichtsrecht in die Tarif- bzw. PreiskalkulationDas Land Berlin muss für Monopolleistungen, wie Wasserver- und -entsorgung sowie Müllentsorgung die Preistransparenz durch ein gesetzlich geregeltes Einsichtsrecht der Anschlussnehmer in die Preiskalkulation der Leistungsanbieter gewährleisten. Wirksame Preisprüfung und PreisaufsichtDie Preisprüfungsstelle und die Kartellbehörde müssen personell so verstärkt werden, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können. Effizienzgebot In das Berliner Betriebe-Gesetz muss ein Effizienzgebot für die Tarife aller Dienstleistungen aufgenommen werden, die von Monopolbetrieben wie BWB und BSR erbracht werden. Die für diese Leistungen berechneten Tarife müssen sich an den durchschnittlichen Kosten eines wirtschaftlich gut geführten Unternehmens orientieren. Mit Kalkulationen nach dem Kostendeckungsprinzip muss Schluss gemacht werden.