Der Senat von Berlin hat am 4. Oktober den Entwurf des Straßenausbaubeitragsgesetzes zur Kenntnis genommen. Durch das Gesetz sollen die Anlieger von Straßen an den Kosten für Tiefbauarbeiten zur Verbesserung, Erweiterung oder Erneuerung ihrer Straße beteiligt werden. Der Entwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
Der Gesetzentwurf räumt den Anliegern von auszubauenden Straßen zwar ein Informations- und Anhörungsrecht ein, überlässt die Entscheidung bzgl. des konkreten Ausbaustandards aber letztlich den Planern und Behörden. Damit können neue Belastungen auf alle Eigentümer zukommen, deren Gebäude an für Verbesserungsmaßnahmen vorgesehenen Straßen liegen. Sie sollen auch dann an den Kosten beteiligt werden, wenn sie die Ausbaumaßnehmen nicht wünschen oder deren Standard für unangemessen halten. Da keine Umlage der Ausbaubeiträgen auf die Mieter möglich ist, wird das Gesetz allein die Eigentümer belasten.Bereits im März 2005 hatte der BBU die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgefordert, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, um die Interessen der zahlenden Anlieger angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzentwurf sah keine gerechte Kostenverteilung zwischen Anliegern und der Öffentlichkeit vor, es fehlte eine verbindliche Verpflichtung der Bezirke zur Durchführung der Maßnahmen unter dem Gebot der äußersten Sparsamkeit. Diese dringenden Empfehlungen wurden nicht umgesetzt. Vielmehr steht nun ein nur geringfügig geänderter Gesetzentwurf zur Beschlussfassung an.Im Gesetzentwurf fehlen nach Auffassung des BBU folgende Aspekte:Wer viel bezahlt, muss auch ein verbessertes Mitentscheidungsrecht bzgl. der Ausbaustandards erhalten. Deshalb müssen die Mitentscheidungsmöglichkeiten der Anlieger gesichert werden. Momentan sieht der Gesetzentwurf vor, dass Anlieger bzw. Eigentümer an Anliegerstraßen 70 Prozent der Kosten für Fahrbahnen, Gehwege, Straßenbeleuchtung etc. und 75 Prozent der Kosten für Parkflächen übernehmen. Bei Hauptverkehrsstraßen sind es 25 Prozent der Kosten von Fahrbahnen, Radwegen etc. und 50 Prozent der Kosten für Gehwege und Parkflächen. Kein Ausbau oder Erneuerung von Anliegerstraßen und befahrbaren Wohnwegen gegen die Mehrheit der betroffenen BeitragspflichtigenWettbewerbsbasierte Vergabe von Ausführungsarbeiten an den günstigsten LeistungsanbieterAngemessene Berücksichtigung des für die Anlieger/Eigentümer geringen Nutzens eines Ausbaus insbesondere von Haupterschließungs- und HauptverkehrsstraßenEinordnung der Straßen in die Kategorien Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen nur im Einvernehmen mit den Anliegern/Eigentümern, da letztlich diese Einordndung für den durch die Anlieger aufzubringenden Anteil der Ausbaukosten entscheidend ist Schaffung von Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Anlieger/Eigentümer durch Regelung von Verfahren bei Überschreitung der im Bauprogramm festgesetzten Kostenansätze sowie Regelung von Abrechnungsfristen der MaßnahmenIn der bisherigen öffentlichen Diskussion wurde der Entwurf des Straßenausbaubeitragsgesetz von den Kammern und den Verbänden der Hauseigentümer und Grundstücksnutzer als dringend überarbeitungsbedürftig bewertet. Diese Überarbeitung hat nicht stattgefunden, stattdessen wurde der Gesetzentwurf mit marginalen Änderungen ohne weitere Diskussion in die Senatssitzung eingebracht.Der BBU hat seine Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf auch in Form einer Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht, die Sie im Internetangebot des Verbandes einsehen können.