In Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordnetenhauses von Berlin hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Angaben zur Abschaltung des Wasserwerks Jungfernheide und der daraus resultierenden Entwicklung des Grundwasserstands vorgelegt.
Die vollständige Abschaltung des Wasserwerkes Jungfernheide zum 1. Januar 2008 erfolge, da die Firma Siemens die Berliner Wasserbetriebe über das Jahr 2007 hinaus nicht weiter zur dortigen Grundwasserförderung beauftragt habe. Im Vorfeld der Abschaltung durchgeführte Grundwassermodellierungen hätten gezeigt, dass im Nahbereich mit einem stärkeren, doch siedlungsverträglichen Anstieg des Grundwasserstandes als in weiter entfernten Gebieten zu rechnen sei. "Siedlungsverträglich" schließe jedoch nicht aus, dass einzelne, z.B. nicht fachgerecht abgedichtete Gebäude Vernässungsschäden aufweisen könnten. Bereits bekannte Kellerwasserschäden bei fünf Gebäuden im betroffenen Gebiet seien eindeutig auf Nichtbeachtung des höchsten Grundwasserstandes und auf fehlende geeignete Abdichtungen zurückzuführen.Weiter heißt es, dass Schadensersatzansprüche Dritter, die aufgrund der Einstellung der Grundwasserversorgung entstehen könnten, keinen Erfolg haben würden. Nach der einschlägigen Rechtsprechung bestehe kein Rechtsanspruch der Grundstückseigentümer auf Grundwasser senkende Maßnahmen.Die Kleine Anfrage "Säuft die Siemensstadt ab?" (Drs. 16/11418) steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Kleine Anfrage Drs. 16/11418
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30F8A_ka16-11418
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