Nahezu zwei Drittel der Maßnahmen haben einen Umsetzungsstand erreicht, der als „abgeschlossen“ bzw. „vollständige Umsetzung absehbar“ eingeordnet werden kann. So zum Beispiel die Arbeit der Taskforce Stadtquartiere und Entwicklungsräume, die Aufnahme von weiteren Neuen Stadtquartieren, die Änderung von Förderkonditionen und die Anpassung von Rechtsvorschriften (beispielsweise Vereinfachungen zum 2. Rettungsweg, Entkoppelung Fällgenehmigung von Baugenehmigung, aktualisierter Waldleitfaden).
Bei weiteren Maßnahmen bedarf es noch ressortübergreifender Abstimmungen, um Voraussetzungen für Beschleunigungseffekte des Wohnungsbaus zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die Aktivierung von Flächen des Bundes und des Landes sowie den Flächenankauf.
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