SENAT STIMMT DEM VERKAUF DER GEWERBESIEDLUNGS-GESELLSCHAFT ZU

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Der Senat hat am 20. März dem Verkauf der von der IBB-Tochtergesellschaft IBB-Holding GmbH gehaltenen Anteile an der Gewerbesiedlungs-Gesellschaft (GSG) und dem Verkauf der Option zum Erwerb der restlichen Geschäftsanteile des Landes Berlin zugestimmt. Wie es dazu in einer Pressemitteilung des Senats hieß, beabsichtigt die IBB-Holding GmbH, die von ihr gehaltene Beteiligung an der GSG sowie das ihr zustehende Optionsrecht zum Erwerb der restlichen Anteile des Landes Berlin in Höhe von rund fünf Prozent an der GSG an die Erwerbergesellschaft eines Konsortiums bestehend aus ORCO Property Group S.A. (ORCO) und dem Morgan Stanley Real Estate Fund (MSREF) zu verkaufen. Von dem Kaufpreis von 308,7 Mio. Euro verbleibt ein Anteil in Höhe des Buchwertes von rund 134 Mio. Euro bei der IBB. In den Landeshaushalt fließen rund 145 Mio. Euro.Ausschlaggebend für die Zustimmung des Senats sei die eingetretene Entspannung auf dem Gewerbeflächenmarkt in Berlin, hieß es weiter. Dies werde auch an den erheblichen Leerstandsquoten bei Berliner Gewerbeimmobilien sowie bei der GSG (30%) deutlich. Bei Gewerbeflächen bestehe eine breite Marktversorgung mit preisgünstigen Angeboten durch private Anbieter. Eine Verknappung des Flächenangebots sei über lange Zeit nicht abzusehen.Die Erwerber gehen für längere Zeiträume nach dem Übertragungsstichtag in erheblichem Umfang vertragliche Verpflichtungen zum Schutz der Mieter und Beschäftigten der GSG ein. Damit werde Besorgnissen entgegengewirkt, Gewerbemieter der GSG könnten durch hohe Mieten oder Umwandlungen von attraktiven Immobilien in Lofts verdrängt werden, so der Senat. Im Hinblick auf die der GSG in den vergangenen Jahren zugeflossenen Fördermittel des Bundes werde eine neue Trägerstruktur eingeführt, die die Verwaltung und Kontrolle der Fördermittel einerseits vom Betrieb der Objekte andererseits trenne. Mit dieser Konstruktion werde sichergestellt, dass Fördermittel des Bundes in Höhe von rund 340 Mio. Euro nicht zurückgezahlt werden müssen. Wie die Rechtsverhältnisse der Mieter und der Beschäftigten der GSG blieben auch die Bindungen, denen die GSG aufgrund der ihr gewährten Fördermittel unterliegt, durch den Verkauf der GSG unberührt und bestünden unverändert auch nach einer Privatisierung fort. Die geförderten Objekte müssen demnach weiterhin im Rahmen der einschlägigen Förderbestimmungen bewirtschaftet werden.