SENAT INFORMIERT ÜBER GEPLANTE ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE BEIM BEAUFTRAGTEN FÜR INTEGRATION

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In Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann (FDP) informierte die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz kürzlich über Aufgaben und Kosten der geplanten Leitstelle gegen Diskriminierung, die der Senat zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Diskriminierung (RL 2000/43/EG) einrichten will (Zitat). "1. Ist die Leitstelle gegen Diskriminierung, welche durch das Gesetz zum Tragen religiöser Symbole eingerichtet werden soll, schon arbeitsfähig? 2. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Zu 1. und 2.: Die „Leitstelle gegen Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung und der Religion“ ist auf der Grundlage des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 20. Januar 2005 (Drs. 15/3254 und 15/3567) über „Antidiskriminierungs- und Integrationsmaßnahmen für Berlin“ und des nachfolgenden Beschlusses des Senates vom 25. Januar 2005 zur Einrichtung einer Senatsleitstelle am 1. Februar 2005 ein-gerichtet worden und ist bereits voll arbeitsfähig. 3. Welche genauen Aufgaben wird diese Leitstelle erfüllen müssen? Zu 3.: Aufgaben der Senatsleitstelle sind: Beratung und Recherche in einzelnen Konfliktfällen und Konfliktmediation in Fällen von Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, Religion und Weltanschauung;Dokumentation, Erstellung von Berichten und Empfehlungen zu Fragen, die mit Diskriminierungen wegen Herkunft, Weltanschauung oder Religion in Zusammenhang stehen; Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen, die in der Antidiskriminierungsarbeit aktiv sind;Ressortübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Berliner Verwaltungen; Ansprechpartner für die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz des Bundes zu den Diskriminierungstatbeständen „ethnische Herkunft“, „Religion“ und „Weltanschauung“, sofern sie Berlin betreffen. In beträchtlichem Umfang handelt es sich um zusätzliche Aufgaben, die auf den Senat durch die Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie gegen Diskriminierung (RL 2000/43/EG) zukommen. 4. Mit welchem Personal ist diese Leitstelle ausgestattet und woher wurde dieses Personal akquiriert (z.B. Stellenpool oder Neueinstellungen, freie Mitarbeiter etc.)? Zu 4.: Das bisherige Personal der Arbeitsgruppe „Antidiskriminierung und Gewaltprävention“ (drei Stellen) ist erhalten geblieben: hinzugekommen ist eine zusätzliche Stelle aus dem Personalbestand der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. 5. Welche Kosten wird diese Leitstelle im Berliner Haushalt veranschlagen? Zu 5.: Im Haushalt werden für die Senatsleitstelle keine zusätzlichen Kosten auftreten. Die Mittel werden aus dem Einzelplan 09 (Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz) erbracht. 6. Wozu bedarf es generell einer solchen Leitstelle, wenn die Gesetzeslage mit dem Gesetz zum Tragen religiöser Symbole eindeutig erscheint? Zu 6.: Das Grundgesetz und die Berliner Verfassung verpflichten den Senat zur Durchsetzung des Gleichheitsgebotes; mit den zusätzlichen Aufgaben durch das mit einem Antidiskriminierungsgesetz noch in deutsches Recht zu implementierende EU-Recht richtet der Senat eine handlungsfähige Stelle ein, um ethnische, religiöse und weltanschauliche Diskriminierungen wirksam bekämpfen zu können. Zum Beispiel ist es im Frühjahr 2004 im Zuge der Diskussion um das Tragen religiöser Symbole vermehrt zu Diskriminierungen gegen Kopftuch tragende Frauen gekommen. Auch solchen Diskriminierungen wird sich der Beauftragte des Senats für Integration und Migration mit der Leitstelle entgegenstellen. 7. Wäre es nicht effektiver und Kosten sparender gewesen, Berliner Nichtregierungsorganisationen mit einer vergleichbaren Funktion zu beauftragen, anstatt neue Verwaltungsebenen zu schaffen? Zu 7.: Der Integrationsbeauftragte arbeitet bei seiner Arbeit gegen Diskriminierungen bereits eng mit Berliner nichtstaatlichen Organisationen zusammen. Der Senat ist der Auffassung, dass es zu den grundlegenden Aufgaben der öffentlichen Verwaltung gehört, das Verfassungsgebot des Gleichheitsgrundsatzes anzuwenden. Dies bedeutet, dass die öffentliche Verwaltung selbst präventiv und gegebenenfalls auch intervenierend gegen Diskriminierungen einzutreten hat. Es ist tatsächlich entscheidend, dass staatliche Stellen mit öffentlicher Autorität gegenüber anderen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen gegen Diskriminierungen auftreten. Der Senat hebt mit der Einrichtung der Senatsleitstelle dieses Ziel hervor, schafft damit jedoch keine neuen Verwaltungsstrukturen."