Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2019 die Haushaltsmittel für das Mietenkonzept 2019 freigegeben. Mit dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorbereiteten Beschluss zum Mietenkonzept 2019 werden für die Mieterinnen und Mieter die planmäßigen Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau um 13 Cent pro Quadratmeter monatlich, die zum 1. April 2019 anstehen, ausgesetzt.
Der soziale Wohnungsbau hat in Berlin eine wichtige Funktion für ein bezahlbares Wohnungsangebot - insbesondere für größere Haushalte und Familien mit Kindern. Einkommensschwachen Haushalten würden förderrechtlich mögliche Mieterhöhungen im alten sozialen Wohnungsbau gerade in dieser Zeit mit einem angespannten Wohnungsmarkt erhebliche Schwierigkeiten bereiten.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Investitionsbank Berlin mit der Durchführung des Mietenkonzeptes beauftragt. Diese Maßnahme gilt für insgesamt rd. 46.200 Wohnungen.
Anlage: Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen an den BBU vom 14. Februar 2019
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sensw_2019-02-14_mietenkonzept_2019
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