Darüber hinaus wurde auch die Einrichtung eines landesweiten „Koordinierungsstabes Flüchtlingsmanagement“ beschlossen. Unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unterstützt er das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, insbesondere bei der Erstaufnahme von Anträgen im Asylverfahren und der Unterbringung von Flüchtlingen.
BBU-Vorstand Maren Kern: „Mit dem Konzept schafft der Senat die Voraussetzungen sowohl für eine Willkommenskultur als auch für eine Willkommensstruktur. Es ist wichtig, dabei gezielt auf die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektiven zu setzen. Um diese Menschen mit ausreichend Wohnraum versorgen zu können, steht jetzt vor allem auch der Bund in der Pflicht. Er muss die Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung auf mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr verdoppeln.“
Nutzung landeseigener Immobilien
Das Konzept fasst die von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung von Sozialstaatssekretär Dirk Gerstle seit Herbst 2014 erarbeiteten Vorschläge zusammen. Unter anderem ist vorgesehen, für die Schaffung dringend benötigter zusätzlicher Unterkünfte künftig stärker als bisher geeignete landeseigene Immobilien und Grundstücke zu nutzen. Damit wird vor allem auch das Ziel verfolgt, bei der Auswahl der Betreiber unabhängig sein zu können. So sollen zum Beispiel nach umfangreichen Umbaumaßnahmen die ehemalige Lungenklinik Heckeshorn als Flüchtlingsunterkunft und die Unterkunft in der Eschenallee als landeseigene Immobilien hergerichtet bzw. ausgebaut werden. Um schneller neue Unterkünfte in Betrieb nehmen zu können, sollen zudem standardisierte Gebäude in Modulbauweise an 36 Standorten in den kommenden zwei Jahren errichtet werden.
Darüber hinaus soll die Vermittlung von Mietwohnungen an Flüchtlinge weiter ausgebaut werden. Hierzu hat das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) die Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) vertraglich verlängert und erweitert. Seit 2011 konnte die Zahl der in Wohnungen vermittelten Flüchtlinge jährlich gesteigert werden, für das laufende Jahr rechnet der Senat mit rund 1.550 vermittelten Menschen. Dies wäre eine weitere Erhöhung der Wohnungsvermittlung.
Fokus Integration
Als wichtigstes Ziel nennt der Senat die Sicherstellung der Beschulung der Flüchtlingskinder und Jugendlichen in Regelschulen, um eine schnellstmögliche Integration in den schulischen Alltag zu unterstützen. Hierfür sollen in allen Schulregionen regionale Anlaufstellen zur Sicherung des zeitnahen Beginns des Schulbesuchs eingerichtet werden. Auch die allgemein- bzw. schulärztlichen Untersuchungen vor Besuch der Schule werden sichergestellt.
Für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements Flüchtlingen helfen wollen, wird mit der Stiftung „Gute Tat“ ein „Rotes Telefon der Flüchtlingshilfe“ unter der Hotline-Nummer 390 88 399 geschaltet. Hier erfahren hilfsbereite Freiwillige, wo und wie sie helfen können.
Einen weiteren Schwerpunkt im Senatskonzept bildet die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeitsmarkt. So ist u. a. die Schaffung einer zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen geplant, die für die Anpassung und Fortentwicklung des Regelsystems zur Unterstützung der beruflichen Integration von Flüchtlingen behilflich ist. Ziel ist es, die Angebote und Maßnahmen der Arbeitsmarktakteure abzustimmen und zu verzahnen. Um die erste Orientierung der geflüchteten Menschen zu erleichtern werden in jedem Bezirk speziell für diese Zielgruppe Integrationslotsen eingestellt.
In Übereinstimmung mit den Ergebnissen des Flüchtlingsgipfels, bei dem auf Bundesebene die Konsequenzen aus dem anhaltend hohen Zuzug von Asylsuchenden nach Deutschland erörtert wurden, sollen die Anstrengungen zur Integration für anerkannte Schutzberechtigte ebenso wie für Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive (das betrifft insbesondere syrische Bürgerkriegsflüchtlinge) intensiviert werden. Dies gilt zentral im Bereich der Sprachförderung. Durch eine mobile Bildungsberatung sollen die beruflichen Qualifikationen der in Berlin aufgenommenen Flüchtlinge möglichst frühzeitig festgestellt und eine gezielte Beratung über individuelle Fördermaßnahmen ermöglicht werden.
Schließlich soll – wie bereits in den beiden übrigen Stadtstaaten Hamburg und Bremen – auch in Berlin die medizinische Versorgung von Flüchtlingen zukünftig durch die Ausgabe einer Gesundheitskarte vereinfacht und verbessert werden. Ziel ist es, dies im vierten Quartal 2015 zu erreichen. Die Maßnahmen des Flüchtlingskonzepts werden über den laufenden und über den Haushaltsplan 2016/17 abgesichert. Der Senat hat dafür Sofortmaßnahmen in einem Umfang von rund drei Millionen Euro beschlossen.
Nach der Beschlussfassung des Senats wird die Vorlage dem Rat der Bürgermeister zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Ansprechpersonen
Besonderer Vertreter, Bereichsleiter und Pressesprecher