Die Grundlagen des Bestandszuwachses der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) sind mit dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Bln), der Roadmap vom Mai 2016 sowie in der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ vom April 2017 festgelegt.
Mit Stand zum 31. Dezember 2019 verfügten die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zudem über eine Pipeline von 466 Projekten mit 61.389 Wohnungen. Zwei Jahre zuvor, am 31. Dezember 2017, waren es 322 Projekte mit einem Potenzial von 40.999 Wohnungen. Bis Ende 2021 werden durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften 34.000 Wohnungen fertiggestellt oder im Bau befindlich sein.
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2016 beschlossen, dass der Senat jährlich zum 1. Juni über die Schaffung von Wohnraum inklusive des Planungsstands im Rahmen der Sachwerteinlagen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften berichtet. Der vorliegende Bericht stellt im Detail die Aktivitäten der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften 2019 zur Schaffung von Wohnraum mit Stichtag 31. Dezember 2019 in der Stadt dar.
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