Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf des Gesetzes zur Festlegung der Hebesätze der Realsteuern sowie des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt beim Abgeordnetenhaus eingebracht. Er sieht vor, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer ab dem 1. Januar 2007 von 3,5 auf 4,5 Prozent der Bemessungsgrundlage anzuheben, sowie den Hebesatz der Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B, die auch Wohngrundstücke umfasst) von 660 auf 810 Punkte zu erhöhen.
Mit der ablehnenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2006 habe Berlin laut der Pressemitteilung des Senats Gewissheit, dass es keine Sanierungshilfen der bundesstaatlichen Gemeinschaft erhalten werde. Der Senat halte in dieser Situation die genannten Erhöhungen für ein notwendiges und geeignetes Mittel, die eigene Einnahmebasis des Landes Berlin zu verbessern. Sie führten zu Mehreinnahmen von zusammen rund 225 Mio. Euro pro Jahr.